Gesundheitsbeiträge an Yogakurse
Sie erhalten hier eine Übersicht der grössten Krankenversicherungen in der Schweiz, die Beiträge aus den Zusatzversicherungen an die Kosten eines Yogakurses leisten. Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, damit eine Zahlung erfolgt, können Sie ebenfalls dieser Aufstellung entnehmen. Die Liste wird laufend aktualisiert. Hier können Sie die Zusammenstellung auch als PDF-Dokument herunterladen.
Atupri
Benötigt die/der Yogalehrer/-in zum Yoga-Schweiz-Diplom eine weitere Qualifikation?
– Nein
Welche Zusatzversicherung (Versicherungspaket) braucht es für die Rückvergütung von Yogakursen?
– Mivita Reala oder Mivita Extensa
Welcher jährliche Beitrag ist vorgesehen?
– Mivita Reala: 50 %, max. CHF 200.–
– Mivita Extensa: 50 %, max. CHF 300.–
Welche Unterlagen müssen beim Versicherer eingereicht werden?
– Die Rechnung der Yogalehrerin / des Yogalehrers
AXA
Benötigt die/der Yogalehrer/-in zum Yoga-Schweiz-Diplom eine weitere Qualifikation?
– Ja, Qualicert–Zertifizierung, ASCA–Anerkennung
Welche Zusatzversicherung (Versicherungspaket) braucht es für die Rückvergütung von Yogakursen?
– Die Versicherungspakete ACTIF oder COMPLET
Welcher jährliche Beitrag ist vorgesehen?
– ACTIF: 75 %, bis max. CHF 200.-
– COMPLET: 75 %, bis max. CHF 300.-
Welche Unterlagen müssen beim Versicherer eingereicht werden?
– Die Rechnung der Yogalehrerin/des Yogalehrers
Concordia
Benötigt die/der Yogalehrer/-in zum Yoga-Schweiz-Diplom eine weitere Qualifikation?
– Ja, EMR–Qualitätslabel
Welche Zusatzversicherung (Versicherungspaket) braucht es für die Rückvergütung von Yogakursen?
– NATURA PLUS
Welcher jährliche Beitrag ist vorgesehen?
– 50 %, bis max. CHF 200.-
Welche Unterlagen müssen beim Versicherer eingereicht werden?
– Die Rechnung der Yogalehrerin/des Yogalehrers
CSS
Benötigt die/der Yogalehrer/-in zum Yoga-Schweiz-Diplom eine weitere Qualifikation?
– Nein
Welche Zusatzversicherung (Versicherungspaket) braucht es für die Rückvergütung von Yogakursen?
– Alternativversicherung myFlex: Economy, Balance oder Premium
Welcher jährliche Beitrag ist vorgesehen?
– Economy : 50 %, max. CHF 150.-
– Balance : 50 %, max. CHF 250.-
– Premium: 50 %, max. CHF 500.-
Welche Unterlagen müssen beim Versicherer eingereicht werden?
– Die Kursbestätigung mit Angaben der Yogalehrerin/des Yogalehrers und der Dauer des Kurses
EGK
Benötigt die/der Yogalehrer/-in zum Yoga-Schweiz-Diplom eine weitere Qualifikation?
– Ja, EMR-Qualitätslabel
Welche Zusatzversicherung (Versicherungspaket) braucht es für die Rückvergütung von Yogakursen?
– Komplementär EGK-SUN 1, 2, 3 und Flex
Welcher jährliche Beitrag ist vorgesehen?
– 80 % bis CHF 480.–
Welche Unterlagen müssen beim Versicherer eingereicht werden?
– Die Rechnung der Yogalehrerin/des Yogalehrers
Groupe Mutuel
Benötigt die/der Yogalehrer/-in zum Yoga-Schweiz-Diplom eine weitere Qualifikation?
– Ja, Qualicert–Zertifizierung, BGB–Mitgliedschaft oder EMfit–Qualitätslabel
Welche Zusatzversicherung (Versicherungspaket) braucht es für die Rückvergütung von Yogakursen?
– GO Global Solution / GX Global Flex «Option Careflex» / Gl Global Classic «Option Plus» / SB GA Krankenpflege
– Zusatzversicherung mit Bonus / EG Global School
Welcher jährliche Beitrag ist vorgesehen?
– 50 %, max. CHF 200.-
Welche Unterlagen müssen beim Versicherer eingereicht werden?
– Die Rechnung der Yogalehrerin/des Yogalehrers
Helsana
Benötigt die/der Yogalehrer/-in zum Yoga-Schweiz-Diplom eine weitere Qualifikation?
– Ja, Qualicert–Zertifizierung oder EMfit–Qualitätslabel
Welche Zusatzversicherung (Versicherungspaket) braucht es für die Rückvergütung von Yogakursen?
– SANA oder COMPLETA
Welcher jährliche Beitrag ist vorgesehen?
– Je 75 %, max. CHF 200.-
Welche Unterlagen müssen beim Versicherer eingereicht werden?
– Die Rechnung der Yogalehrerin/des Yogalehrers
KPT
Benötigt die/der Yogalehrer/-in zum Yoga-Schweiz-Diplom eine weitere Qualifikation?
– Nein
Welche Zusatzversicherung (Versicherungspaket) braucht es für die Rückvergütung von Yogakursen?
– Active Plus
Welcher jährliche Beitrag ist vorgesehen?
– CHF 150.-, ab einer Dauer von 6 Monaten oder ab 8 Einheiten
Welche Unterlagen müssen beim Versicherer eingereicht werden?
– Die Rechnung der Yogalehrerin/des Yogalehrers mit folgenden Angaben: Name und Vorname, Versichertennummer, Bezeichnung der Aktivität, Beginn und Dauer des Kurses, Durchführungsort, Kosten, Stempel und Unterschrift des Rechnungsstellers
Krankenkasse Steffisburg
Benötigt die/der Yogalehrer/-in zum Yoga-Schweiz-Diplom eine weitere Qualifikation?
– Ja, EMR–Qualitätslabel
Welche Zusatzversicherung (Versicherungspaket) braucht es für die Rückvergütung von Yogakursen?
– Eine Rückvergütung ist in allen Versicherungspaketen vorgesehen
Welcher jährliche Beitrag ist vorgesehen?
– Auf Anfrage
Welche Unterlagen müssen beim Versicherer eingereicht werden?
– Die Rechnung der Yogalehrerin/des Yogalehrers
ÖKK
Benötigt die/der Yogalehrer/-in zum Yoga-Schweiz-Diplom eine weitere Qualifikation?
– Ja, EMR-Qualitätslabel
Welche Zusatzversicherung (Versicherungspaket) braucht es für die Rückvergütung von Yogakursen?
– ÖKK Prävention
Welcher jährliche Beitrag ist vorgesehen?
– 50 %, max. CHF 300.-
Welche Unterlagen müssen beim Versicherer eingereicht werden?
– Die Rechnung der Yogalehrerin/des Yogalehrers
Rhenusana
Benötigt die/der Yogalehrer/-in zum Yoga-Schweiz-Diplom eine weitere Qualifikation?
– EMR-Qualitätslabel, NVS–Mitgliedschaft, ASCA–Anerkennung oder Qualicert–Zertifizierung
Welche Zusatzversicherung (Versicherungspaket) braucht es für die Rückvergütung von Yogakursen?
– rhenuPLUS Gold oder Platin
Welcher jährliche Beitrag ist vorgesehen?
– Gold: 75 %, max. CHF 200.–
– Platin: 75 %, max. CHF 400.–
Welche Unterlagen müssen beim Versicherer eingereicht werden?
– Die Rechnung der Yogalehrerin/des Yogalehrers
Sanagate
Die Sanagate AG wurde per 1. Januar 2022 in die Arcosana AG überführt. Arcosana ist eine Krankenkasse der CSS mit Modellen in der Grundversicherung.
Sodalis
Benötigt die/der Yogalehrer/-in zum Yoga-Schweiz-Diplom eine weitere Qualifikation?
– Nein
Welche Zusatzversicherung (Versicherungspaket) braucht es für die Rückvergütung von Yogakursen?
– Spitalversicherung und Sana oder Sana Plus
Welcher jährliche Beitrag ist vorgesehen?
– 50 %, max. CHF 200.-
Welche Unterlagen müssen beim Versicherer eingereicht werden?
– Die Rechnung der Yogalehrerin/des Yogalehrers
Sumiswalder
Benötigt die/der Yogalehrer/-in zum Yoga-Schweiz-Diplom eine weitere Qualifikation?
– Nein
Welche Zusatzversicherung (Versicherungspaket) braucht es für die Rückvergütung von Yogakursen?
– Komplementär
Welcher jährliche Beitrag ist vorgesehen?
– Max. CHF 200.-, mind 10 Lektionen
Welche Unterlagen müssen beim Versicherer eingereicht werden?
– Die Rechnung der Yogalehrerin/des Yogalehrers
SWICA
Benötigt die/der Yogalehrer/-in zum Yoga-Schweiz-Diplom eine weitere Qualifikation?
– Nein
Welche Zusatzversicherung (Versicherungspaket) braucht es für die Rückvergütung von Yogakursen?
– COMPLETA PRAEVENTA oder OPTIMA
Welcher jährliche Beitrag ist vorgesehen?
– COMPLETA PRAEVENTA: 50 %, max. CHF 300.-
– OPTIMA: 90 %, max. CHF 300.-
Livestreaming-Kurse oder Live-Videocoachings werden ebenfalls rückvergütet. Nicht unterstützt werden aufgezeichnete oder gespeicherte Videolektionen oder Onlinekurse ohne Interaktionsmöglichkeit.
Welche Unterlagen müssen beim Versicherer eingereicht werden?
– Die Rechnung der Yogalehrerin/des Yogalehrers
Visana
Benötigt die/der Yogalehrer/-in zum Yoga-Schweiz-Diplom eine weitere Qualifikation?
– Nein
Welche Zusatzversicherung (Versicherungspaket) braucht es für die Rückvergütung von Yogakursen?
– Ambulant oder Basic über Wellness-Scheck
Welcher jährliche Beitrag ist vorgesehen?
– Max. CHF 100.- für Kurse von mehr als 10 Lektionen oder max. CHF 50.- für Kurse bis 10 Lektionen oder Zweitagesseminare
Welche Unterlagen müssen beim Versicherer eingereicht werden?
– Kursrechnung (es muss ersichtlich sein, wie viele Lektionen besucht wurden)